Aktualisierte Infektionsschutzverordnung

Ab dem 4. März 2022 gilt die neue Infektionsschutzverordnung, nach welcher die 2G-Regelung auf 3G gelockert wird. Das heißt, dass nun auch wieder Personen am Training teilnehmen dürfen, die weder geimpft noch genesen sind. Wir als Verein haben uns entschieden, dass wir unabhängig vom Impf- bzw. Genesenenstatus von allen den aktuellen Nachweis eines negativen Schnelltests fordern. Bei Bedarf können Tests auch direkt vor dem Training durchgeführt werden. Der Verein stellt die Schnelltests kostenlos zur Verfügung.